Die UWH leitet ihre Klimaschutzpolitik aus den internationalen und nationalen Vorgaben ab, als da sind:
1) Das BVG Urteil vom 24.3.2021, das die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, über das Jahr 2030 hinausgehende Aussagen zum Klimaschutz zu machen, vor allem im Hinblick auf zukünftige Generationen.
2) Das BVG Urteil von 1967, das es vor dem Hintergrund der Tatsache, dass Grund und Boden nicht vermehrbar sind, verbietet, die Nutzung von Grundstücken dem unübersehbaren Spiel der Kräfte und dem Belieben des Einzelnen vollständig zu überlassen.
3) Der Beschluss der Weltnaturkonferenz COP15 vom 7.12.22 in Montreal, bis 2030 30% der Land- und Meeresfläche unter Schutz zu stellen, um dem Verlust der Artenvielfalt entgegenzuwirken. Denn wo die Artenvielfalt sinkt, nimmt die biologische Verursachung von Infektionskrankheiten zu. Nicht umsonst fordert die nationale Strategie zur biologischen Vielfalt seit 2007, in Deutschland täglich statt 56 ha nur noch 30 ha zu verbauen.
Die UWH wird sich dafür einsetzen, das Heikendorf ca. 2 qkm mehr als bisher seiner Fläche dem Naturschutz widmet, z.B. die Schlosskoppel zum Geschützten Landschaftsbestandteil zu erklären, den Vefpu bei der Renaturierung der Mühlenau zu unterstützen, die Waldentstehung zu fördern, den vorhandenen Wald extensiver zu bewirtschaften etc.
Da Grund und Boden nur einmal vorhanden sind, ist vor allem der in Gemeindehand befindliche Boden an der Küste als unverkäuflich zu erklären und damit auch unbebaubar und naturnah zu halten.
Außen- und Innenbereiche sind deutlicher voneinander abzugrenzen. Das Bauen auf der grünen Wiese ist wegen der Gefahr des Flächenfraßes einzuschränken. Der Baubestand ist mehr als bisher in den Blick zu nehmen, da das nachhaltigste Gebäude dasjenige ist, das nie abgerissen werden muss. Auch eine Bebauungsverdichtung ist weiterhin anzustreben, aber behutsam: so kann ein Einfamilienhaus durchaus einem zweieinhalbstöckigen Mehrfamilienhaus weichen, wenn es die nähere Umgebung gestattet, aber keinenfalls höher.
Das alles sollte mit den zukünftigen Generationen nach 2030 im Blick geschehen, wie uns das BVG-Urteil von 2021 aufgibt. D.h., wir müssen jetzt Vorkehrungen treffen, damit die hohen Lasten zu Ungunsten der Generationen nach 2030 abgemildert werden. Dabei ist in der kleinsten Gebietskörperschaft wie z.B. der Kommune in Heikendorf anzufangen, weil dann die Vorbilder für die globale Entwicklung geschaffen werden können.
Zahlreiche UWH-Anträge sind in letzter Zeit richtungsweisend gestellt worden, z.B. die Schlosskoppel zum geschützten Landschaftsbestandteil zu machen, die Fläche des kleinen Wäldchens am Alt-Heikendorfer Strand, das leider komplett beseitigt wurde, jetzt parkähnlich zu entwickeln, das Gebäude der Volkshochschule (Grauer Esel) zu erhalten, ein hydrologisches Gutachten zur Hochwassergefahr der tiefliegenden Grundstücke am Möltenorter Weg zu erstellen, eine Klarstellungssatzung für den Bereich am Möltenorter Weg aufzustellen etc.
Somit befürwortet die UWH die Entwicklung eines integrierten Klimaschutzkonzeptes nicht nur für Heikendorf, sondern überregional.