Heikendorfer Themen im Zeitverlauf


Ermächtigungsgesetz vor 91 Jahren - UWH mahnt Wachsamkeit an

Am 24.3.1933 erhielt Hitler durch das Ermächtigungsgesetz die Macht, Gesetze in seinem Sinne zu erlassen und zu vollstrecken. Vorweg gegangen waren Einschüchterungen und Gewaltübergriffe gegen demokratisch gewählte Volksvertreter durch seine SA-Schergen.

Dies darf sich nie wiederholen.

Daher hat sich die UWH 91 Jahre danach dem Bündnis gegen Rechtsextremismus und für mehr Demokratie angeschlossen. Sie unterstreicht damit ihr Bemühen, die Bürgerbeteiligung in der örtlichen Politik zu erhöhen und als Instrument der politischen Willensbildung so zu installieren, das die Bevölkerung wieder mehr Einblicke und Vertrauen in die Entscheidungsprozesse erhält.

Auf den Beinen waren Kinder, Eltern und Großeltern; sie ließen die Friedensfahne wehen, hatten Hunde dabei. Die „Omas gegen Rechts“ waren mit ihren Schildern und Bannern zu erkennen. Wir danken allen Organisator:innen und Teilnehmer:innen für das friedliche Mahnmal von Laboe bis Mönkeberg.

 

Foto: FDP Heikendorf
Foto: FDP Heikendorf

Kinder- und Jugendtreff - UWH unterstützt praktisch und finanziell. Stand: September 2022

Nach der offiziellen Eröffnung des Kinder- und Jugendtreff Heikendorf besuchten am 16.9.22 Henriette Ahlers-Kettner und Thure Spitz (aus dem Bildungs- und Sozialausschuss) die neue Einrichtung der Gemeinde Heikendorf. Wir überbrachten die besten Wünsche der gesamten UWH-Fraktion. Bei der Eröffnung und auch in der Sitzung des Bildungs- und Sozialausschuss wurden wir durch die Leiterin, Frau Barbara Häußler, auf diverse fehlende Gegenstände für den Betrieb des Kinder- und Jugendtreff aufmerksam gemacht. Im eigenen Haushalt nicht mehr benötigte  Küchenutensilien etc. würden gerne genommen. Vielen Dank für diese tolle Idee im Sinne der Nachhaltigkeit! 

Wir haben daraufhin einige der fehlende Gegenstände zusammengetragen und diese am heutigen Tag neben einer Geldspende überreicht. Unser Dank gilt hier auch der Heikendorfer Firma JD Sales für einige der zur Verfügung gestellten Gegenstände.

Wir wünschen dem Kinder- und Jugendtreff viel Erfolg bei der Arbeit und viele, viele zufriedene Kinder und Jugendliche aus Heikendorf.


Heikendorf - unsere Grenzen des Wachstums. Stand Juni 2022

Baugebiete in Heikendorf Stand Mai 2022
  1. Die Weltbevölkerung wächst, mit allen Folgen (Fragen zu Nahrung, Energie, Wohnraum etc. müssen geklärt werden - auch in Heikendorf)
  2. Die Fluchtbewegungen weltweit gehen zunehmend in Richtung gemäßigterer und friedlicher Erdteile.
  3. Die Bevölkerung ist in Deutschland überdurchschnittlich alt.
  4. Deutschland will bis 2040 klimaneutral sein.

Heikendorf hat diverse Baugebiete ausgewiesen die den Ort in den nächsten 4-8 Jahren um 10-20% gegenüber heute wachsen lassen. Von 8.600  Einwohnern auf über 10.000! 

Einiges haben wir in der Hand, vieles nicht. In jedem Fall müssen wir mit den Entwicklungen umgehen und glauben nicht, dass sie an uns vorüberziehen! 

Die UWH stellt sich den Grenzen des Wachstums, da folgende Fragen aus unserer Sicht nicht geklärt sind:

  • Welche Anforderungen stellt der Bevölkerungsanstieg an die Infrastruktur? Sind Ver- und Entsorgungseinrichtungen (z.B. Energie, sauberes Wasser, soziale Einrichtungen, Einzelhandel und Dienstleistungen) in ausreichendem Maße vorhanden? 
  • Wie schaffen wir moderne Bildung und kulturelle Weiterentwicklung?
  • Wo und wie hilft die Digitalisierung?
  • Wie schaffen wir es, bezahlbaren Wohnraum für breite Schichten der Heikendorfer Bevölkerung anzubieten? Wieviele Wohnungen sind erforderlich?
  • Wie sorgen wir dabei gleichzeitig für die alternde Bevölkerung? Welche Wohn-, Pflege- und Quartierskonzepte sind nötig?
  • Welche Rollen sollen Gewerbe- und Tourismus in Heikendorf spielen?

Wohnen muss jeder. Wir, die UWH, haben Augen und Ohren für Sie offen: 

 

Welche Fragen haben Sie?

Welche Entwicklung sehen Sie?

Was bewegt Sie?

 

Bitte senden Sie uns Ihre Mail an info@uwh-heikendorf.de oder sprechen Sie uns gern an. 

 


Schlosskoppel unbebaubar und als geschützter Landschaftsbestandteil. Stand: Juli 2021

Das wünschen sich UWH und Bündnis 90/Die Grünen in einem gemeinsam gestellten Antrag an die Heikendorfer Gemeindevertretung.

 

Im Januar 2019 bot die Bundesrepublik Deutschland über ihre Immobilienagentur BIMA das in ihrem Besitz befindliche Gelände auf der Schlosskoppel der Gemeinde zum Kauf an. 

Die Schlosskoppel ist eine ca. 2,6 ha große Fläche am Schlosskoppelweg im mittleren Bereich der Heikendorfer Küste.

Die Gemeinde hat das Erstzugriffsrecht, kann es allerdings nicht wahrnehmen, weil sie einen defizitären Haushalt hat und daher nur notwendige Investitionen tätigen darf. 

 

Die Schlosskoppel ist ein Alleinstellungsmerkmal für Heikendorf. 

Dass sie noch unbebaut und damit das Landschaftsbild an der Heikendorfer Bucht prägt, verdankt sie einem historischen Zufall.

Bis zum Umzug nach Braunschweig 1989 befanden sich dort seit Anfang der 30er Jahre die Pflanzenversuchsfelder der Biologischen Reichs- bzw. Bundesanstalt.

 

Wir meinen, diese Fläche ist unteilbar und sollte als wertvolles, nicht privatisierbares Zeugnis der eiszeitlich geprägten Küstenlandschaft und zugleich Naturtribüne für die Heikendorfer Bucht erhalten bleiben.

Sie ist allerdings in Gefahr, für das Gemeinwohl aller Bürgerinnen und Bürger und vor allen Dingen auch den künftigen Generationen verloren zu gehen. Damit würde man auch den vom Bundesverfassungsgericht in seinem jüngsten Urteil vom 26.04.2021 aufgestellten Grundsätzen widersprechen.

Es ist daher erforderlich, diesem einzigartigen Landschaftsbestandteil den dauerhaften gesetzlichen Schutz eines Geschützten Landschaftsbestandteils nach § 18 LNatSchG zu geben, um ihn auf Dauer für die Allgemeinheit zu öffnen und vor allen Dingen künftigen Generationen zu erhalten, und zwar, ohne dass dadurch Kosten für die Gemeinde entstehen. Der Beschluss ist auch erforderlich, um die Baulandspekulationen endgültig zu beenden.

 


Die UWH fragt nach: Warum braucht Heikendorf einen hauptamtlichen Bürgermeister? Stand: Februar 2021

CDU, SPD und FDP treiben mit Hochdruck die Wahl eines hauptberuflichen Bürgermeisters voran. Die UWH sieht das Verfahren sehr kritisch, weshalb wir im Anschluss hier die Argumente beider Seiten gegenüberstellen:

 

Argument 1: Die Belastung des ehrenamtlichen Bürgermeisters ist zu hoch. Die Aufgaben, die für die Entwicklung Heikendorfs anstehen, können durch die Ehrenamtsposition nicht erfüllt werden. 

 

Die UWH sieht es so:

Im Laufe der Diskussion wurde vorgeschlagen, große Teile der Tätigkeiten zu verlagern. Mit konkreten und sinnvollen Vorschlägen kann der Bürgermeister durch das Amt und seine Stellvertreter entlastet werden - Testzeitraum ein halbes Jahr. Die UWH unterstützt die Ideen. Leider haben CDU, SPD, FDP und der Bürgermeister die Vorschläge ignoriert. 

 

Argument 2: Der Finanz- und Lenkungsausschuss hat doch der Einführung eines hauptamtlichen Bürgermeisters zugestimmt. 

 

Die UWH sieht es so:  

Mit 6:5 Stimmen wurde der Weg zum hauptberuflichen BGM erstmalig geebnet, ohne überzeugende Begründung und ohne alternative Vorschläge auszuprobieren. Siehe oben.  

Und die finanzielle Mehrbelastung für die Gemeinde wird von den Antragstellern gar nicht erwähnt. Die hauptamtliche Bürgermeisterstelle kostet der Gemeinde jährlich rund 110.000 Euro mehr als bisher, inklusive Rentenrücklagen für die voraussichtlich sechsjährige Amtszeit. Hinzu kommt ein neuer notwendiger ehrenamtlicher Bürgervorsteher. 

Dabei ist Heikendorf als Fehlbedarfsgemeinde auf jeden Cent angewiesen, um noch einigermaßen handlungsfähig zu bleiben. Zur Orientierung: Die Schulden Heikendorfs haben sich in den letzten 5 Jahren versechsfacht - von rund 5 Mio auf ca. 30 Mio Euro. Zahlen muss das in jedem Fall die Heikendorfer Bevölkerung. Tourismus und Gewerbe werden diese Ausgaben niemals decken können. 

 

Die UWH erinnert

Am 1.1.2007 hat sich das Amt Schrevenborn im Rahmen der landesweiten Verwaltungsstrukturreform gegründet. Ziel war es, Kosten und Ressourcen zu sparen, indem man aus drei Ämtern eins und aus drei hauptberuflichen Bürgermeistern ehrenamtliche macht. Stattdessen sollte ein Amtsdirektor die Arbeit der Bürgermeister im neuen Amt Schrevenborn unterstützen. Die UWH ist weiterhin der Überzeugung, dass der damalige Weg auch heute noch richtig ist. Auch wenn es in Schönkirchen bekanntermaßen anders organisiert wurde, halten wir das für Heikendorf für nicht empfehlenswert. Der Rückfall der Gemeinden in „Kleinstaaterei“ führt zu nichts als neuen Schulden und Nachbarschaftsstreit. 


Der UWH Antrag zum Erhalt des Gebäudes Schulredder 1 (VHS-Gebäude) im Rahmen der Sanierung der Ortsmitte wurde mehrheitlich angenommen. Stand: 10.12.2019

 

Begründung der UWH:

Die Ortsmitte von Heikendorf wurde 2015 in das Städtebauförderungsprogramm des Landes S-H aufgenommen. Seit 2016 laufen die Vorbereitenden Untersuchungen (VU) zur Aufstellung des Integrierten Entwicklungskonzepts (IEK) durch die Firma GOS. Ziel ist unter anderem die „Stärkung der öffentlichen Infrastruktur und Sicherung des sozialen und funktionalen Zusammenhalts“.

 

Unter dem Stichwort „Städtebauliche Struktur“ wird einerseits bemängelt, dass es „kaum größere Frei- und Grünflächen in der Ortsmitte für Aufenthalt und Freizeit gibt“; andererseits wird aber deutlich auf „Verdichtungspotentiale am Schulredder-Parkplatz und ehemaligen Schulgebäude“ hingewiesen. 

 

Handlungsfelder seien u.a. der „Erhalt und die Modernisierung ortsbildprägender Gebäude und baulicher Strukturen“. In diesem Zusammenhang wird auf S.6 (VU und IEK) allgemein von „raumbildenden Gebäuden in der Ortsmitte“ gesprochen, die sich „etabliert“ haben und die „öffentliche Wahrnehmung prägen“. Auf S.12 wird sogar von der „Bewahrung des baukulturellen Erbes“ gesprochen. 

 

Gleichwohl und im Widerspruch zum vorzitierten städtebaulichen Befund und der dazu formulierten Handlungsmaximen,

  • raumbildende Gebäude in Ortsmitte, die sich etabliert haben und die öffentliche Wahrnehmung prägen,

  • Erhalt und Modernisierung ortsbildprägender Gebäude und baulicher Strukturen,

  • Bewahrung des baukulturellen Erbes,

 wird der „Graue Esel“, um den es in diesem Antrag geht, schließlich auf S.42 als „nicht mehr zeitgemäß“ und „kaum genutzt“ herausgestellt. Auf Seite 61 kommt dann die Idee des Abbruchs Schulredder 1 (VHS-Gebäude) ins Spiel. In der Begründung heißt es dazu auf Seite 66, dass dieses Gebäude „gestalterisch störend“ sei. Sein Verlust sei u.a. durch den Rathaus-Anbau zu ersetzen. 

 

Dieser städtebaulichen Bewertung und Schlussfolgerung wird nachdrücklich widersprochen und nicht gefolgt. 

 

Der Dorfplatz ist durch ein in über 100 Jahren entstandenes Gebäude-Ensemble geprägt. 

Im entgegengesetzten Uhrzeigersinn sehen wir vor dem Rathaus stehend und in nord-östlicher Richtung blickend

  • das Gebäude Dorfstr. 18 (u.a. Eisdiele) aus dem vorvorigen Jahrhundert,

  • das Gebäude Schulredder 1, die ehemalige Schule, heute VHS und Sitz einiger Büros des Rathauses, aus der zweiten Hälfte der 40er Jahre des vorigen Jahrhunderts,

  • die Mehrzweckhalle aus den 60er Jahren,

  • zwei Bankgebäude aus den 80er Jahren,

  • ein Wohngebäude mit Ladenzeile aus den späten 70er Jahren,

  • schließlich das Rathaus von 1981.

     

    Dieses städtebauliche Ensemble in architektonisch vielfältiger Gestaltung ist in über 100 Jahren – und durchaus harmonisch zueinander – gewachsen und im örtlichen Gedächtnis fest verankert.

     

    Sollte das Gebäude Schulredder 1, der „Graue Esel“, abgerissen werden, so fehlt nicht nur eines der Gebäude des Ensembles, sondern der erwünschte Durchblick fiele künftig auf ein Meer von parkenden Autos vor einem Supermarkt.

     

    Zudem würde die öffentliche Infrastruktur mit der für Heikendorf und seine Nachbarorte so wichtigen Institution der VHS geschwächt, ein ortsbildprägendes, etabliertes Gebäude verschwände, der soziale und funktionale Zusammenhalt der Ortsmitte würde gestört und Heikendorf würde baukulturell verarmen.

 


Die Bürgerinitiative Möltenorter Tal hat die UWH um Stellungnahme hinsichtlich der Einwendungen zum B-Plan 83, Teilbereich Möltenort gebeten, untenstehender Text wurde daraufhin abgesandt. Stand: 14.12.2019

Liebe Mitglieder der BI des Möltenorter Tals,

Die UWH hat seit dem ersten Aufstellungsbeschluss für einen B-Plan im Möltenorter Tal 2011 für eine vorsichtige Bebauung dieses Gebietes plädiert, um Fehlentwicklungen zu vermeiden. Außerdem war sie immer dafür, den Außenbereichsteil des Möltenorter Tals, also die Flächen außerhalb der vorhandenen Bebauung, unangetastet zu lassen. Wo man sich den Außenbereich vorzustellen habe, wurde in einer vom Amt herausgegebenen Skizze 2014 gezeigt. Zu dieser Zeit wurde das B-Plan-Verfahren wieder eingestellt, weil man davon ausging, dass es keine Fehlentwicklungen geben werde. Leider kam es dann doch zu einer Fehlentwicklung auf dem Gelände Möltenorter Weg 15 im Jahre 2016. Das Mehrfamilienhaus wurde zweieinhalbstöckig teilweise im Außenbereich errichtet.

Danach haben wir uns um die Neuaufstellung eines B-Plans bemüht, wozu es dann unmittelbar nach der Kommunalwahl 2018 kam (4.6.2018). Seitdem fordern wir, im neuen B.Plan-Verfahren die sensible naturnahe Struktur  dieses Geländes durch seine Lage zur Kieler Förde, ferner den landschaftlichen Charakter als Verlandungszone einer ehemaligen Fördebucht zu berücksichtigen.


Auf Grund der historischen Entwicklung hat es im Tal selbst immer vorwiegend eine einstöckige Bebauung mit einer Fischersiedlung gegeben (letztes Überbleibsel ist der Röhrskrog), während auf der anderen Seite des Möltenorter Weges auf einer Moränenhöhe wohlhabende Bürger mehrstöckige Villen bauten. Diese Tendenz hat sich bis weit ins 20. Jahrhundert fortgesetzt, d.h.: auf der nördlichen Seite des Möltenorter Weges, also dem heutigen B-Plan-Gebiet, sind weitestgehend einstöckige Häuser gebaut worden (Ausnahme Nr. 9, 11, die aber nicht zum B-Plan-Gebiet gehören, und Nr. 19). Der zweieinhalbstöckige Neubau Mehrfamilienhaus Möltenorter Weg 15 (heute Nr. 13a) ist also eine Fehlentwicklung, was im neuen B-Plan auch so genannt werden sollte, ebenso Nr.19. Beide Häuser sollten im neuen B-Plan als zukünftig abgängig bezeichnet werden, d.h.: nach einem möglichen Abriss dürfen dort nur einstöckige Häuser entstehen.

 


Gedenkstätte eingeweiht. Stand November 2019

Am 09. November 2019 wurde auf dem Heikendorfer Friedhof in einer kleinen Gedenkfeier eine Gedenkstätte für die Heikendorfer Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft eingeweiht.
Die Anregung dazu kam von einer ehemaligen Heikendorfer Bürgerin, deren großer Wunsch
es war, an die Verbrechen dieser Zeit zu erinnen, und den Opfern für immer zu gedenken.
Aus diesem Anlass stiftete sie einen Ginkgo Baum für die Gedenkstätte.

Herzlichen Dank für dieses Engagement.


Tag der deutschen Einheit 2019

Anlässlich der Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit hat sich die Gemeinde Heikendorf gemeinsam mit Vereinen und Verbänden an einer Baumpflanzung am Heidberg beteiligt.
Im Rahmen des sogenannten "Einheitsbuddeln" wurden neun Bäume gespendet und am
03. Oktober 2019 von Vertreterinnen und Vertretern der Vereine und Verbände sowie der Kommunalpolitik gepflanzt. Es wurde angeregt diese Aktion auch künftg fortzuführen und somit die Anzahl der Bäume auf dem Gemeindegebiet zu erhöhen.
Die UWH wird diese Idee unterstützen.